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   BFH, 14.04.1983 - V B 28/81   

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https://dejure.org/1983,1257
BFH, 14.04.1983 - V B 28/81 (https://dejure.org/1983,1257)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1983 - V B 28/81 (https://dejure.org/1983,1257)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1983 - V B 28/81 (https://dejure.org/1983,1257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsagent - Kaufpreisermäßigung - Verkaufsprovision - Provisionsteil

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Leistungsaustausch bei Zuwendung eines Teils der Provision durch den Verkaufsagenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 113
  • BStBl II 1983, 393
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1982 - V R 107/79

    Umsatzsteuer - Dürfen Vorausrechnungen ausgestellt werden?

    Auszug aus BFH, 14.04.1983 - V B 28/81
    Es wird in diesem Zusammenhang zugunsten der Klägerin unterstellt, daß die zur weiteren Anwendung der rechtsungültigen Vorschrift des § 5 der 1. UStDV ergangene Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 1979, BStBl I 1979, 623) im vorliegenden Fall als eine von den Gerichten zu beachtende Milderungsregelung zu beurteilen wäre (vgl. auch Abschn. 6 Abs. 2 des Urteils vom 4. März 1982 V R 107/79, BFHE 135, 118, BStBl II 1982, 309).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 14.04.1983 - V B 28/81
    Es ist bei dieser Sachlage nicht erkennbar, daß sie der Klägerin eine Leistung erbringen wollten, für die sie eine Gegenleistung erstrebten oder erwarteten (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495); vielmehr hat die Klägerin selbst den Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil in Form eines Geldbetrages zugewendet und damit auf ein für sie (im wirtschaftlichen Ergebnis) positives Verhalten der Bedachten abgezielt.
  • FG Niedersachsen, 13.05.1981 - V 336/80
    Auszug aus BFH, 14.04.1983 - V B 28/81
    Es hat den von der Klägerin gestellten Antrag, gemäß § 69 Abs. 3 FGO die Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide im Umfang der strittigen Vorsteuerbeträge auszusetzen, zurückgewiesen (EFG 1982, 160; UStR 1982, 121).
  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Der Senat ist in seinem Beschluss vom 14. April 1983 V B 28/81 (BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393) noch von dem Grundsatz ausgegangen, dass sich eine Entgeltminderung nur in der jeweiligen Leistungsbeziehung ergeben könne.
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    aa) Sowohl die Rechtsprechung des BFH (vgl. noch Beschluss vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393) als auch die Finanzverwaltung (vgl. noch BMF-Schreiben vom 25. Mai 1998 IV C 3 -S 7200- 29/98, BStBl I 1998, 627) gingen hinsichtlich § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG a.F. davon aus, dass sich eine Entgeltminderung nur in der jeweiligen Leistungsbeziehung ergeben könne.
  • FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93

    Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei

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  • FG Bremen, 13.08.2001 - 101090K 5

    Vorsteuerabzug bei Preisnachlässen an Dritte

    Denn mit einer Gutschrift kann vom Leistungsempfänger nur dann abgerechnet werden, wenn der Gutschriftenempfänger ein Unternehmer ist, der an den Gutschriftaussteller steuerpflichtige Leistungen ausgeführt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 14.4. 1983, V B 28/81, BFHE 138, 113 , BStBl II 1983, 393 ).

    Es ist bei dieser Sachlage nicht erkennbar, dass K der Klägerin eine Leistung erbringen wollte, für die er eine Gegenleistung erstrebte und erwartete; vielmehr hat die Klägerin selbst dem Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil in Form eines Geldbetrages zugewendet und damit auf ein für sie (im wirtschaftlichen Ergebnis) positives Verhalten des Bedachten abgezielt (vgl. BFHE 138, 113 , BStBl II 1983, 393 ).

  • BFH, 27.10.1988 - V R 107/83

    Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflichtigkeit - Feststellung des

    Das FG habe nicht beachtet, daß die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Interessenlage eines anderen zum eigenen geschäftlichen Vorteil noch nicht die Annahme rechtfertige, daß mit der Betätigung im Rahmen dieser Interessenlage eine Leistung an den anderen erbracht werden solle oder erbracht werde, für die vom anderen eine Gegenleistung erstrebt oder erwartet werde (vgl. BFH- Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393).

    Maßgebend ist nicht, ob das Handeln der wirtschaftlichen Interessenlage entspricht (vgl. den von der Klägerin insoweit zu Recht zitierten BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393), vielmehr ist entscheidend, ob das Handeln auf der Seite des leistenden Unternehmers auf die Erlangung einer Gegenleistung, d. h. auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen des Leistungsempfängers gerichtet ist (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

  • FG Bremen, 13.09.2001 - 101090K 5

    Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift

    Denn mit einer Gutschrift kann vom Leistungsempfänger nur dann abgerechnet werden, wenn der Gutschriftenempfänger ein Unternehmer ist, der an den Gutschriftaussteller steuerpflichtige Leistungen ausgeführt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 14.4. 1983, V B 28/81 , BFHE 138, 113 , BStBl II 1983, 393 [BFH 14.04.1983 - V B 28/81] ).

    Es ist bei dieser Sachlage nicht erkennbar, dass K der Klägerin eine Leistung erbringen wollte, für die er eine Gegenleistung erstrebte und erwartete; vielmehr hat die Klägerin selbst dem Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil in Form eines Geldbetrages zugewendet und damit auf ein für sie (im wirtschaftlichen Ergebnis) positives Verhalten des Bedachten abgezielt (vgl. BFHE 138, 113 , [BFH 14.04.1983 - V B 28/81] BStBl II 1983, 393 [BFH 14.04.1983 - V B 28/81] ).

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10

    Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte

    Sowohl die Rechtsprechung des BFH (vgl. noch Beschluss vom 14.04.1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393) als auch die Finanzverwaltung (vgl. noch BMF-Schreiben vom 25.05.1998 IV C 3 - S 7200 - 29/98, BStBl. I 1998, 627) gingen hinsichtlich § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG a.F. davon aus, dass sich eine Entgeltminderung nur in der jeweiligen Leistungsbeziehung ergeben könne.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von

    Der grundsätzlich auch für das Umsatzsteuerrecht maßgebliche Zurechungsgrundsatz des § 164 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (vgl. auch BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, 115 f., BStBl II 1983, 393) gelte dann nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt werde, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringe.
  • FG Bremen, 05.05.2004 - 2 K 540/02

    Umsatzsteuerpflicht der Provision für die Beschaffung eines anderen Käufers für

    Der Entscheidung des BFH vom 14.4.1983 V B 28/81 BFHE 138, 113 , BStBl. II 1983, 393 sei zu entnehmen, dass der Käufer des Gegenstandes nicht gleichzeitig Vermittler sein könne, so dass im Streitfall die ehemalige Bestellerin und spätere Leasingnehmerin, die Fa. HP, im Hinblick auf das Finanzierungsinstrument und der für sie damit verbundenen eigentumsähnlichen Position einem herkömmlichen Fahrzeughalter gleichgestellt werden könne.
  • FG Düsseldorf, 27.10.2006 - 18 V 3174/06

    Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheides bei Schätzung der Umsätze wegen

    Die (in Betracht kommende) bloße Weitergabe der den zwischengestalteten Gesellschaften zustehenden Provisionen gegenüber den Herstellern an den Kunden stellt jedenfalls keinen Leistungsaustausch zwischen der Antragstellerin und dem Händler dar (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14. April 1983 V B 28/81, BStBl. II 1983, 393; Abschnitt 151 Absatz 3 Beispiel 2 der Umsatzsteuerrichtlinie -UStR).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 20/80

    Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei

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